Norm
KSchG §3Rechtssatz
Verbraucher interessiert sich der bei einer Messeveranstaltung für eine bestimmte Ware (hier Rolladen), bei der eine genaue Ermittlung der Kosten (ohne Kenntnis der Dimensionen der Fenster) nicht möglich war und gestattet er daraufhin den Besuch eines Vertreters, gibt er durch sein Verhalten eindeutig seine Absicht kund, mit dem Unternehmer in Vorverhandlungen über den Abschluß eines bestimmten Rechtsgeschäftes; er hat somit das Geschäft angebahnt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0065423Dokumentnummer
JJR_19841009_OGH0002_0040OB00521_8400000_003