RS OGH 1984/12/12 1Ob689/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.1984
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Norm

ABGB §897
HVG §6 IG
HVG §6 IIC

Rechtssatz

Ein Vorschuß auf eine Provision, auf die endgültig nur bei Leistung eines Dritten Anspruch bestehen sollte, kann zurückgefordert werden, wenn feststeht, daß der Dritte nicht leistet; dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn vergeblich Exekution geführt wurde.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 689/84
    Entscheidungstext OGH 12.12.1984 1 Ob 689/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0029421

Dokumentnummer

JJR_19841212_OGH0002_0010OB00689_8400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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