Norm
ABGB §897Rechtssatz
Ein Vorschuß auf eine Provision, auf die endgültig nur bei Leistung eines Dritten Anspruch bestehen sollte, kann zurückgefordert werden, wenn feststeht, daß der Dritte nicht leistet; dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn vergeblich Exekution geführt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0029421Dokumentnummer
JJR_19841212_OGH0002_0010OB00689_8400000_002