RS OGH 1985/5/8 1Ob531/85

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Veröffentlicht am 08.05.1985
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Norm

ABGB §897

Rechtssatz

Solange in einer Grundverkehrssache nach einem die Zustimmung zu einem bewilligungspflichtigen Geschäft versagenden Bescheid in der Grundverkehrskommision ein Verfahren vor dem VwGH abhängig ist, ist der Bedingungseintritt noch nicht endgültig vereitelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0017430

Dokumentnummer

JJR_19850508_OGH0002_0010OB00531_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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