Norm
ABGB §897Rechtssatz
Solange in einer Grundverkehrssache nach einem die Zustimmung zu einem bewilligungspflichtigen Geschäft versagenden Bescheid in der Grundverkehrskommision ein Verfahren vor dem VwGH abhängig ist, ist der Bedingungseintritt noch nicht endgültig vereitelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0017430Dokumentnummer
JJR_19850508_OGH0002_0010OB00531_8500000_001