Norm
StGB §298 Abs1Rechtssatz
Es ist rechtlich ohne Belang, ob die Vortäuschung einer nicht geschehenen strafbedrohten Handlung durch eine förmliche Anzeige gegen unbekannte Täter oder auf andere Weise erfolgt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0095958Dokumentnummer
JJR_19850822_OGH0002_0120OS00041_8500000_002