RS OGH 1985/8/22 12Os41/85

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Veröffentlicht am 22.08.1985
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Norm

StGB §298 Abs1

Rechtssatz

Es ist rechtlich ohne Belang, ob die Vortäuschung einer nicht geschehenen strafbedrohten Handlung durch eine förmliche Anzeige gegen unbekannte Täter oder auf andere Weise erfolgt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0095958

Dokumentnummer

JJR_19850822_OGH0002_0120OS00041_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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