RS OGH 1985/10/3 6Ob633/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.1985
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Norm

ABGB §1372
EO §156 I
EO §156 IIIB
EO §156 IVC

Rechtssatz

Auf die (allfällige) Nichtigkeit der Fruchtnießung der Pfandgläubiger kann sich nur der Verpflichtete - und nicht auch der Ersteher - berufen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0002727

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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