RS OGH 1985/12/11 1Ob23/85

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Veröffentlicht am 11.12.1985
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Norm

WRG §39 Abs1
WRG §138

Rechtssatz

Eine willkürliche Änderung ist insbesondere das eigenmächtige Wegleiten eines Baches vom Grundstück des Unterliegers; es berechtigt diesen zu einem Antrag auf Beseitigung der Änderung nach § 138 WRG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0082609

Dokumentnummer

JJR_19851211_OGH0002_0010OB00023_8500000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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