Norm
ABGB §364 ARechtssatz
Mehrere an derselben Liegenschaft dinglich Berechtigte müssen gegenseitig ihre Rechte nach den Grundsätzen des Nachbarrechtes wahren ( hier: Tunnelservitut für eine Bundesstraße einer auf derselben Liegenschaft von einer Gemeinde als Legalservitut betriebenen Kanalisationsanlage gegenüber ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0010485Dokumentnummer
JJR_19860305_OGH0002_0010OB00001_8600000_001