RS OGH 1986/3/24 10Os32/86 (10Os35/86)

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Veröffentlicht am 24.03.1986
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Norm

StGB §12 Fall2 Bb
StGB §15 Abs2 E

Rechtssatz

Liegt zwischen einer vorbereitenden Anfrage und der für den Fall ihrer Bejahung vorgesehenen Ausführung einer Bestimmungshandlung noch eine entscheidende Bedingung, deren Eintritt oder Nichteintritt sich tatplangemäß nicht schon in unmittelbarer Folge erweisen mußte, dann handelt es sich nicht um einen ausführungsnahen Bestimmungsversuch.

Entscheidungstexte

  • 10 Os 32/86
    Entscheidungstext OGH 24.03.1986 10 Os 32/86

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0089919

Dokumentnummer

JJR_19860324_OGH0002_0100OS00032_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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