Norm
WaffGG §8Rechtssatz
Durch den Warnschuß darf noch nicht in die absolut geschützten Rechte der Gesundheit und des Lebens eingegriffen werden. Er ist so abzugeben, daß der Betroffene keinesfalls getroffen werden kann. Er ist deshalb entweder senkrecht in die Luft oder in den Boden abzufeuern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0082540Dokumentnummer
JJR_19860625_OGH0002_0010OB00015_8600000_004