Norm
ABGB §98Rechtssatz
Besteht ein Entlohnungsanspruch aus einem Vertrag, so wird dieser auch dann in einem Anspruch nach § 98 ABGB umgewandelt, wenn er verjährt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0009605Dokumentnummer
JJR_19860710_OGH0002_0070OB00602_8600000_001