RS OGH 1986/7/10 7Ob602/86, 7Ob667/89, 8Ob965/89 (8Ob696/89)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.07.1986
beobachten
merken

Norm

ABGB §98
ABGB §100

Rechtssatz

Besteht ein Entlohnungsanspruch aus einem Vertrag, so wird dieser auch dann in einem Anspruch nach § 98 ABGB umgewandelt, wenn er verjährt ist.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 602/86
    Entscheidungstext OGH 10.07.1986 7 Ob 602/86
    EFSlg 50271
  • 7 Ob 667/89
    Entscheidungstext OGH 28.09.1989 7 Ob 667/89
    Ähnlich; Beisatz: hier: Sind Ansprüche nach § 98 ABGB oder sonstige Entlohnungsansprüche verjährt, so kann nicht grundsätzlich gesagt werden, ob sie bei einer Entscheidung nach den §§ 83 ff EheG berücksichtigt werden müssen oder nicht. Auch hier sind Billigkeitserwägungen maßgebend. (T1)
  • 8 Ob 965/89
    Entscheidungstext OGH 29.01.1991 8 Ob 965/89
    Auch; Beis wie T1; JBl 1991,458

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0009605

Dokumentnummer

JJR_19860710_OGH0002_0070OB00602_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten