RS OGH 1986/10/22 1Ob628/86, 1Ob2396/96a, 2Ob295/97i, 7Ob68/02d, 2Ob128/10b

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Veröffentlicht am 22.10.1986
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Norm

ABGB §178a

Rechtssatz

Der Begriff des Kindeswohls hat mehrere Dimensionen. Er umfasst das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes. Elternliebe, Fürsorge und Vermittlung von Geborgenheit sind Grundlagen für die Verwirklichung des Kindeswohls.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0048835

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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