RS OGH 1986/11/19 9Os45/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.1986
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Norm

StPO §226
StPO §275

Rechtssatz

Zur Frage der Verhandlungsfähigkeit im allgemeinen und im besonderen (hier: eines Angeklagten, der zufolge traumatisch bedingter Aphasie sich weder mündlich noch schriftlich ausdrücken kann und auch keine Zeichensprache beherrscht).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0097910

Dokumentnummer

JJR_19861119_OGH0002_0090OS00045_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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