RS OGH 1987/1/20 5Ob1/86, 8Ob559/88, 5Ob1562/95

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Veröffentlicht am 20.01.1987
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Norm

MRG §9 Abs1

Rechtssatz

Eine nachträgliche Genehmigung der ohne vorherige Zustimmung des Vermieters oder den diese ersetzenden Sachbeschlusses des Außerstreitrichters vom Mieter durchgeführten baulichen Veränderungen muß bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Zustimmungspflicht des Vermieters gemäß § 9 Abs 1 MRG erteilt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0069687

Dokumentnummer

JJR_19870120_OGH0002_0050OB00001_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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