Norm
ABGB §1053Rechtssatz
Ein Kaufvertrag ist das Versprechen der Kaufsache gegen das Versprechen einer bestimmten Summe Geldes. Er ist der schuldrechtliche Rechtswirkungen auslösende Titel, das Grundgeschäft, das die Einigung über die Kaufsache als Gegenstand der Verkäuferpflichten und über den Preis enthalten muß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0020112Dokumentnummer
JJR_19870604_OGH0002_0070OB00566_8700000_001