RS OGH 1987/6/17 9ObA17/87, 9ObA158/13w

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Veröffentlicht am 17.06.1987
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Norm

ABGB §696
ABGB §897
ABGB §1162 IV
AngG §27 Z1 E1a

Rechtssatz

Der Zulässigkeit einer bedingten Entlassungserklärung steht auch der Grundsatz, dass die Entlassung den bis zum Eintritt der Bedingung herrschenden Schwebezustand nicht verträgt nicht entgegen, wenn es sich um eine Potestativbedingung handelt, deren Erfüllung nur im Willen des Arbeitnehmers liegt und innerhalb kurzer Frist möglich ist.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Entlassung, Erklärung, Ausspruch, vorzeitige Auflösung, wichtiger Grund, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Vertrauensunwürdigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0029520

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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