RS OGH 1987/6/17 3Ob56/87, 5Ob2008/96x

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Veröffentlicht am 17.06.1987
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Norm

EO §374 Abs2

Rechtssatz

Die Pfändung eines Sparbuches schließt die Anwendung weiterer Exekutionsmittel im Rahmen einer Sicherungsexekution nicht aus, auch wenn der Einlagestand des Sparbuches höher ist als die sicherzustellende Forderung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0004903

Dokumentnummer

JJR_19870617_OGH0002_0030OB00056_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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