RS OGH 1987/6/24 1Ob614/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.1987
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Norm

ABGB §367 E
ABGB §368
HGB §366

Rechtssatz

Die im § 368 ABGB ( beispielsweise ) aufgezählten Verdachtsmomente können auf den nach § 366 Abs 1 HGB zu beurteilenden Erwerb nicht ohne weiteres übertragen werden, weil nach dieser Gesetzesstelle die Gutgläubigkeit erst ab grob fahrlässiger Unkenntnis ausgeschlossen ist. Im übrigen sind selbst ungewöhnliche Geschäfte wie etwa die Veräußerung von Vorbehaltsgut unter seinem Wert keinesfalls ohne weiteres verdächtig.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 614/87
    Entscheidungstext OGH 24.06.1987 1 Ob 614/87
    ÖBA 1988,88 = SZ 60/120 = RdW 1988,84 = JBl 1988,314 ( Czermak )

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0010902

Dokumentnummer

JJR_19870624_OGH0002_0010OB00614_8700000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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