RS OGH 1987/7/15 9ObA37/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.07.1987
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Norm

ABGB §879 Abs1 BIIh
ABGB §1157
ABGB §1435
GleichbehandlungsG allg

Rechtssatz

Zur Rückerstattung von Beiträgen zu einer betrieblichen Pensionseinrichtung bei Ausscheiden des Arbeitnehmers unter Verlust der erworbenen Anwartschaft: Der Gleichbehandlungsgrundsatz hindert den Arbeitgeber nicht daran, bei Rückgewährung von Beiträgen in zeitlicher Hinsicht zu differenzieren und den ab einem Zeitpunkt in Betracht kommenden Arbeitnehmern diese Beträge nicht mehr rückerstatten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0038339

Dokumentnummer

JJR_19870715_OGH0002_009OBA00037_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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