RS OGH 1987/9/9 3Ob41/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.09.1987
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Norm

ABGB §1389

Rechtssatz

Ein Vergleich in einem Rechtsstreit, in dem eine bestimmte Art von Mängeln eines Werkes geltend gemacht worden ist, umfaßt nicht jene weiteren Mängel, die bis dahin nicht vorhanden und auch nicht etwa schon auf Grund der entdeckten Mängel zu erwarten waren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0032493

Dokumentnummer

JJR_19870909_OGH0002_0030OB00041_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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