RS OGH 1987/11/17 4Ob523/87, 7Ob290/00y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.1987
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Norm

ABGB §142 K
ABGB §796

Rechtssatz

Der Erbe haftet ohne Rücksicht auf die Art seiner Erbserklärung dem Unterhaltsberechtigten immer nur wie ein Vorbehaltserbe; ein Unterhaltsanspruch besteht daher nicht gegenüber einem überschuldeten Nachlaß.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0012998

Dokumentnummer

JJR_19871117_OGH0002_0040OB00523_8700000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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