RS OGH 1987/12/18 6Ob1003/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1987
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Norm

ABGB §613
ABGB §615
ABGB §879 Abs2 Z3 CIIj
ABGB §784 ff

Rechtssatz

Der einzige Nacherbe hat - wenn die Rechte des Vorerben nicht über die Befugnisse eines Fruchtnießers ( § 613 ABGB ) hinausgehen - bereits mit Erbfall eine Rechtsstellung erlangt, die geldwert und veräußerbar ist. Bei einem pflichtteilsberechtigten Nacherben ist der Schätzwert dieser Rechtsstellung tauglich um zur Pflichtteilsdeckung herangezogen zu werden.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 1003/87
    Entscheidungstext OGH 18.12.1987 6 Ob 1003/87

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0012569

Dokumentnummer

JJR_19871218_OGH0002_0060OB01003_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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