RS OGH 1988/1/21 13Os121/87, 15Os109/97 (15Os110/97, 15Os111/97)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.1988
beobachten
merken

Norm

StPO §295 Abs1

Rechtssatz

Das auf Verhängung einer Freiheitsstrafe gerichtete Berufungsbegehren der Staatsanwaltschaft schließt den Antrag auf Verschärfung der in erster Instanz verhängten Geldstrafe der Sache nach ein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0100353

Dokumentnummer

JJR_19880121_OGH0002_0130OS00121_8700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten