Norm
StPO §295 Abs1Rechtssatz
Das auf Verhängung einer Freiheitsstrafe gerichtete Berufungsbegehren der Staatsanwaltschaft schließt den Antrag auf Verschärfung der in erster Instanz verhängten Geldstrafe der Sache nach ein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0100353Dokumentnummer
JJR_19880121_OGH0002_0130OS00121_8700000_003