Norm
EO §299Rechtssatz
Ein durch Lohnpfändung erworbenes Pfandrecht erlischt, wenn der Verpflichtete das Arbeitsverhältnis auflöst, selbst wenn er später mit demselben AG einen neuen Arbeitsvertrag schließt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0003941Dokumentnummer
JJR_19880413_OGH0002_009OBA00089_8800000_001