RS OGH 1988/4/13 9ObA160/87

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Veröffentlicht am 13.04.1988
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Norm

ABGB §1151 IA
ABGB §1159b

Rechtssatz

Wollten die Parteien ihr freies Arbeitsverhältnis so frei und lösbar wie möglich gestalten und wurde deshalb von beiden Teilen die Vereinbarung von Kündigungsfristen und Kündigungsterminen ausdrücklich abgelehnt, kommt eine analoge Anwendung der Kündigungsbestimmungen des ABGB nicht in Betracht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0021273

Dokumentnummer

JJR_19880413_OGH0002_009OBA00160_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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