RS OGH 1988/6/8 14Os58/88

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Veröffentlicht am 08.06.1988
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Norm

SGG nF §12 Abs1 IF
StGB §15 Abs2 B3

Rechtssatz

Das Verschlucken von in Cellophankapseln portioniertem Cannabisharz, um es auf diese Weise schon am darauffolgenden Tag über die (marokkanische) Grenze zu bringen, ist ein bereits strafbarer Versuch des Verbrechens nach § 12 Abs 1 SGG (durch Ausfuhr von Suchtgift in einer großen Menge).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0087744

Dokumentnummer

JJR_19880608_OGH0002_0140OS00058_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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