RS OGH 1988/6/15 15Os83/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.06.1988
beobachten
merken

Norm

StGB §10 Abs1

Rechtssatz

Ein für den Fall der Verweigerung der Mitwirkung an einer Straftat (schwerer gewerbsmäßiger Betrug) befürchteter Verlust seiner familiären und wirtschaftlichen Position (im Betrieb des Vaters) begründet keinen Notstand.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0089495

Dokumentnummer

JJR_19880615_OGH0002_0150OS00083_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten