RS OGH 1988/6/28 11Os73/88

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Veröffentlicht am 28.06.1988
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Norm

StGB §105 E
StGB §203

Rechtssatz

Nötigungshandlungen, die der Verwirklichung einer von einem einheitlichen Tatvorsatz getragenen Tat vorangehen und bezwecken, die Verübung eines Unzuchtsdeliktes zu ermöglichen oder zu erleichtern, stellen lediglich Teilakte des nachfolgenden Deliktes dar, denen zufolge Konsumation die selbständige Strafbarkeit mangelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0093454

Dokumentnummer

JJR_19880628_OGH0002_0110OS00073_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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