Norm
StGB §144 Abs1Rechtssatz
Auch ein mit einer inhaltlich falschen Strafanzeige Bedrohter kann - objektiv gesehen - eine strafgerichtliche Verfolgung sowie deren allenfalls in Aussicht gestellten existenzbedrohenden Auswirkungen befürchten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0093980Dokumentnummer
JJR_19880809_OGH0002_0110OS00080_8800000_001