RS OGH 1988/10/4 15Os121/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.1988
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Norm

DSt 1872 §1 ff
StGB §297 Abs1

Rechtssatz

Ein zur Tatzeit nicht mehr der Disziplinargewalt einer Rechtsanwaltskammer unterstehender ehemaliger Rechtsanwalt kann durch eine (wissentlich) falsche Verdächtigung nicht (mehr) der Gefahr einer standesbehördlichen Verfolgung wegen Verletzung einer Berufspflicht ausgesetzt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0054874

Dokumentnummer

JJR_19881004_OGH0002_0150OS00121_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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