Norm
ABGB §1112 ARechtssatz
Ein Schadenersatzpflicht auslösendes Verschulden kann dem Liegenschaftseigentümer nicht deshalb angelastet werden, weil er bei der Baubehörde gemäß § 106 Abs 4 bgld BauO die Erlassung eines Abbruchauftrages beantragt hat, ohne dem Mieter die Möglichkeit einer Beteiligung am baubehördlichen Verfahren zu geben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0033359Dokumentnummer
JJR_19881011_OGH0002_0050OB00606_8800000_004