RS OGH 1988/10/11 5Ob606/88

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Veröffentlicht am 11.10.1988
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Norm

ABGB §1112 A
ABGB §1295 IIa2
ABGB §1298
bgld BauO §106 Abs4

Rechtssatz

Ein Schadenersatzpflicht auslösendes Verschulden kann dem Liegenschaftseigentümer nicht deshalb angelastet werden, weil er bei der Baubehörde gemäß § 106 Abs 4 bgld BauO die Erlassung eines Abbruchauftrages beantragt hat, ohne dem Mieter die Möglichkeit einer Beteiligung am baubehördlichen Verfahren zu geben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0033359

Dokumentnummer

JJR_19881011_OGH0002_0050OB00606_8800000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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