RS OGH 1988/12/15 13Os125/88, 8ObA80/07h

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Veröffentlicht am 15.12.1988
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Norm

StGB §133 D2

Rechtssatz

Unrechtmäßig bereichert sich schon, wer den Wirtschaftswert des anvertrauten Guts in sein Vermögen überführt und dieses dadurch zumindest zeitweilig vermehren will.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 125/88
    Entscheidungstext OGH 15.12.1988 13 Os 125/88
    Veröff: JBl 1989,665
  • 8 ObA 80/07h
    Entscheidungstext OGH 28.04.2008 8 ObA 80/07h
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Der Kläger ist schon dadurch, dass er den Betrag mit dem Willen an sich genommen hat, daraus seine laufenden Ausgaben zu bestreiten und damit den Wert in sein Vermögen überzuführen, bereichert. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0094266

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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