RS OGH 1989/3/2 12Os170/88

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Veröffentlicht am 02.03.1989
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Norm

FleischUG §19 Abs3
FleischUG §28 Abs5
FleischUG §45 Abs2
StGB §311

Rechtssatz

In Ansehung der Untersuchung eines zur gewerblichen Weiterveräußerung an Konsumenten bestimmten Fleisches kommt nicht nur der Tatsache der positiven Tauglichkeitsprüfung, sondern auch dem Zeitpunkt dieser Untersuchung angesichts der notorisch überaus leichten Verderblichkeit dieses Lebensmittels wesentliche Bedeutung zu.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 170/88
    Entscheidungstext OGH 02.03.1989 12 Os 170/88

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0058880

Dokumentnummer

JJR_19890302_OGH0002_0120OS00170_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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