RS OGH 1989/3/15 3Ob6/89

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Veröffentlicht am 15.03.1989
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Norm

UStG 1972 §11

Rechtssatz

Wenn der leistende Unternehmer zunächst eine mangelhafte, zum Vorsteuerabzug nicht berechtigende Rechnung ausgestellt hat, könnte diese nur dann durch eine Gutschrift ersetzt werden, wenn zumindest nachträglich ein Einverständnis des leistenden Unternehmers vorliegt, so vorzugehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0076248

Dokumentnummer

JJR_19890315_OGH0002_0030OB00006_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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