Norm
ABGB §94Rechtssatz
Steht die Begründung einer Solidarschuld von Ehegatten mit deren gemeinsamer Lebensführung in unmittelbarem Zusammenhang, wird die Schuldtragung im Innenverhältnis durch die eheliche Beistandspflicht nach § 94 ABGB bestimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0009692Dokumentnummer
JJR_19890316_OGH0002_0060OB00532_8900000_001