RS OGH 1989/3/16 6Ob532/89

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Veröffentlicht am 16.03.1989
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Norm

ABGB §94
ABGB §896

Rechtssatz

Steht die Begründung einer Solidarschuld von Ehegatten mit deren gemeinsamer Lebensführung in unmittelbarem Zusammenhang, wird die Schuldtragung im Innenverhältnis durch die eheliche Beistandspflicht nach § 94 ABGB bestimmt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0009692

Dokumentnummer

JJR_19890316_OGH0002_0060OB00532_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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