Norm
GehG §61Rechtssatz
Mehrdienstleistungsvergütung während Kaderübung. Für die "Fortzahlung" Zahlung der Monatsbezüge zuzüglich allfälliger Nebengebühren eines vertragsbediensteten AHS - Lehrers, der an einer Kaderübung des Bundesheeres teilnimmt, kommt es nicht darauf an, ob eine Mehrdienstleistungsvergütung pauschalierungsfähig ist und "laufend" gebührt, sondern darauf, ob dem Arbeitnehmer diese Vergütung gebührt hätte, wenn keine Arbeitsverhinderung durch die Einberufung zur Kaderübung eingetreten wäre (Ausfallprinzip).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0059875Dokumentnummer
JJR_19890524_OGH0002_009OBA00164_8900000_002