RS OGH 1989/11/16 12Os117/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.1989
beobachten
merken

Norm

StGB §15 C2
StGB §169 Abs2

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Deliktsvollendung tritt die Frage, ob das Feuer bereits Eigentum in großem Umfang erfaßt hat, bedeutungsmäßig in den Hintergrund, ausschlaggebend ist vielmehr die räumliche Ausdehnung des Schadenfeuers und seine Unbeherrschbarkeit durch bloß gewöhnliche Mittel der Brandbekämpfung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0090692

Dokumentnummer

JJR_19891116_OGH0002_0120OS00117_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten