Norm
IPRG §25 Abs2Rechtssatz
Unter den Wirkungen der Unehelichkeit ist das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem unehelichen Kind und seinen Eltern einschließlich des wechselseitigen Unterhaltes zu verstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0076598Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.08.2012