RS OGH 1989/12/19 4Ob50/89 (4Ob51/89), 1Ob526/92, 9Ob5/08p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.1989
beobachten
merken

Norm

B-VG Art18 Abs1

Rechtssatz

Die Frage, ob auch die Privatwirtschaftsverwaltung dem Legalitätsprinzip des Art 18 Abs 1 B-VG unterliegt, ist in der Lehre umstritten. Nach der Rechtsprechung des VfGH bedarf es für ein Handeln der Privatautonomie inhaltlich keiner (besonderen) gesetzlichen Ermächtigung; wohl aber sind auch hier die vom Gesetz abgesteckten Grenzen zu beachten (VfSlg 7717; vgl auch VfGH 7716; VfGH 8320; Adamovich - Funk, Österreichisches Verfassungsrecht 3.Auflage, 240 f). Das Determinierungsgebiet des Art 18 Abs 1 B-VG darf jedoch gerade bei der gesetzlichen Regelung wirtschaftlicher Tatbestände nicht überspannt werden (VfSlg 8813).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 50/89
    Entscheidungstext OGH 19.12.1989 4 Ob 50/89
    Veröff: ÖBA 1990,129 = GRURInt 1991,309 = ÖBl 1990,55 = WBl 1990,113 (Koppensteiner,104)
  • 1 Ob 526/92
    Entscheidungstext OGH 18.03.1992 1 Ob 526/92
    Auch; nur: Die Frage, ob auch die Privatwirtschaftsverwaltung dem Legalitätsprinzip des Art 18 Abs 1 B-VG unterliegt, ist in der Lehre umstritten. Nach der Rechtsprechung des VfGH bedarf es für ein Handeln der Privatautonomie inhaltlich keiner (besonderen) gesetzlichen Ermächtigung; wohl aber sind auch hier die vom Gesetz abgesteckten Grenzen zu beachten (VfSlg 7717; vgl auch VfGH 7716; VfGH 8320; Adamovich - Funk, Österreichisches Verfassungsrecht 3.Auflage, 240 f). (T1) Beisatz: Die Gebietskörperschaften haben auch im Rahmen ihrer Privatautonomie die gesetzlich (durch "Selbstbedingungsgesetze") abgesteckten Grenzen zu beachten. (T2) Veröff: SZ 65/40
  • 9 Ob 5/08p
    Entscheidungstext OGH 02.06.2009 9 Ob 5/08p
    Auch; Veröff: SZ 2009/73

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0053332

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten