Norm
ABGB §1324Rechtssatz
Grobe Fahrlässigkeit eines Sicherheitswachebeamten, der beim Herausnehmen des Magazins den Lauf der geladenen Waffe in Richtung eines Menschen hält. Die bei Mäßigung des Ersatzes zu berücksichtigenden Umstände sind demonstrativ aufgezählt. Auf die Sorgepflichten des ersatzpflichtigen Organs und seine wirtschaftlichen Verhältnisse ist daher Bedacht zu nehmen (grobes Verschulden; Gesamtschaden 96207,27 S; Nettoeinkommen ohne Sonderzahlungen 13000,-- S monatlich; Sorgepflicht für drei Kinder und nicht berufstätige Gattin; ca 5700,-- S monatliche Belastung aus Darlehen für Hausbau; Mäßigung auf 20000,-- S im Sinne des Eventualantrages des Revisionswerbers).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0030577Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.06.2015