RS OGH 1990/3/28 2Ob524/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.1990
beobachten
merken

Norm

UStG 1972 §11

Rechtssatz

Das Gericht kann keine Entscheidung darüber treffen, ob der zur Rechnungslegung verpflichtete Unternehmer den Gesamtaufwand als sein Entgelt anzuführen hat (in diesem Fall wäre die Umsatzsteuer nach dem Gesamtbetrag zu berechnen) oder ob darin auch durchlaufende Posten im Sinne des § 4 Abs 3 UStG enthalten sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0076255

Dokumentnummer

JJR_19900328_OGH0002_0020OB00524_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten