RS OGH 1990/5/15 StR167/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.1990
beobachten
merken

Norm

StGB §128 Abs1 Z1 A

Rechtssatz

Nur ein mit einer krankhaften Störung zusammenhängender Schlaf kann Hilflosigkeit des Bestohlenen bewirken; bei einem "gesunden" Schlaf hingegen ist das Opfer nicht hilflos, ist ein solcher doch mit jenen Fällen vergleichbar, in denen der Dieb die Unaufmerksamkeit oder auch die Abwesenheit eines anderen ausnützt.

Veröff: NJW 1990,2569 = JZ 1990,927

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1990:RS0103834

Dokumentnummer

JJR_19900515_AUSL000_000STR00167_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten