RS OGH 1990/5/23 9ObA131/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.1990
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Norm

GewO 1859 §78

Rechtssatz

Musterkollektionen sind keine Waren im Sinne der §§ 78 ff GewO 1859. Werden diese den Vertretern durch Kauf überlassen, liegt kein Verstoß gegen das sogenannte "Truckverbot" vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0060131

Dokumentnummer

JJR_19900523_OGH0002_009OBA00131_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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