Norm
ABGB §863 JRechtssatz
Der Umstand, daß die Bank eine vertragswidrige Kontoüberziehung durch längere Zeit zugelassen hat, läßt noch nicht den im Sinne des § 863 ABGB zwingenden Schluß zu, daß sie den bisher schriftliche fixierten Kreditrahmen in einer die Bank verpflichtenden Weise erhöht habe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0014559Dokumentnummer
JJR_19900627_OGH0002_0030OB00573_9000000_001