RS OGH 1990/7/3 13Os67/90 (13Os68/90)

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Veröffentlicht am 03.07.1990
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Norm

StGB §3 Abs1 A1

Rechtssatz

Nach Lage des Falles kann auch ein Stoß mit einem Weinglas in das Gesicht des (körperlich überlegenen) Angreifers (der seinen Kontrahenten mit dem Umbringen bedroht hatte) als durchaus zulässige - im Sinn des § 3 StGB gerechtfertigte - Reaktion zur verläßlichen Abwehr eines gegen Gesundheit und körperliche Unversehrtheit gerichteten Angriffes angesehen werden.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 67/90
    Entscheidungstext OGH 03.07.1990 13 Os 67/90
    Veröff: RZ 1991/9 S 47

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0088783

Dokumentnummer

JJR_19900703_OGH0002_0130OS00067_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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