Norm
StGB §3 Abs1 A1Rechtssatz
Nach Lage des Falles kann auch ein Stoß mit einem Weinglas in das Gesicht des (körperlich überlegenen) Angreifers (der seinen Kontrahenten mit dem Umbringen bedroht hatte) als durchaus zulässige - im Sinn des § 3 StGB gerechtfertigte - Reaktion zur verläßlichen Abwehr eines gegen Gesundheit und körperliche Unversehrtheit gerichteten Angriffes angesehen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0088783Dokumentnummer
JJR_19900703_OGH0002_0130OS00067_9000000_001