Norm
ABGB §163 H6Rechtssatz
Oberstes Ziel des Vaterschaftsprozesses ist die Ermittlung und Feststellung des wirklichen biologischen Vaters; dies rechtfertigt die Ausdehnung der serologischen Untersuchung auf das HLA-System, selbst wenn die bisherigen serologischen Untersuchungen eine biostatische Vaterschaftswahrscheinlichkeit von 99,89 Prozent ergeben haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0048267Dokumentnummer
JJR_19901003_OGH0002_0010OB00643_9000000_001