RS OGH 1991/4/25 8Ob528/91

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Veröffentlicht am 25.04.1991
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Norm

ABGB §521

Rechtssatz

Wenn eine entsprechende Reallast nicht verbüchert ist und auch die Versteigerungsbedingungen es nicht ausdrücklich vorsehen, ist der Ersteher einer mit der übernommenen Dienstbarkeit der Wohnung belasteten Liegenschaft nicht verpflichtet, den auf der Liegenschaft befindlichen Rohbau des Wohnhauses, in dem das Wohnrecht ausgeübt werden soll, auf seine Kosten fertigzustellen. ( Klage des Servitutsberechtigten gegen den Ersteher ).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0011857

Dokumentnummer

JJR_19910425_OGH0002_0080OB00528_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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