Norm
ABGB §521Rechtssatz
Wenn eine entsprechende Reallast nicht verbüchert ist und auch die Versteigerungsbedingungen es nicht ausdrücklich vorsehen, ist der Ersteher einer mit der übernommenen Dienstbarkeit der Wohnung belasteten Liegenschaft nicht verpflichtet, den auf der Liegenschaft befindlichen Rohbau des Wohnhauses, in dem das Wohnrecht ausgeübt werden soll, auf seine Kosten fertigzustellen. ( Klage des Servitutsberechtigten gegen den Ersteher ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0011857Dokumentnummer
JJR_19910425_OGH0002_0080OB00528_9100000_001