RS OGH 1991/11/19 12Os142/91 (12Os143/91), 14Os69/04

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Veröffentlicht am 19.11.1991
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Norm

StPO §494a Abs5

Rechtssatz

Wird neben der Beschwerde gegen eine Beschlußfassung nach § 494 a Abs 1 Z 4 StPO gegen das gleichzeitig ergangene Urteil (keine Berufung, sondern nur) eine Nichtigkeitsbeschwerde erhoben, so entscheidet der für deren Zurückweisung zuständige OGH hierüber und über die Beschwerde gemeinsam.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0101945

Dokumentnummer

JJR_19911119_OGH0002_0120OS00142_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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