RS OGH 1991/11/28 8Ob527/91

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Veröffentlicht am 28.11.1991
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Norm

ABGB §1131 IIc
BAO §132a Abs6 Z3
UStG §11

Rechtssatz

Zweck der abgabenrechtlichen Vorschriften des § 132 a Abs 6 Z 3 BAO und des § 11 UStG ist es nicht, Gesellschafter des Vertragspartners vor Schäden durch rechnerische Manipulationen ihrer Organe zu schützen, sondern den Finanzbehörden die nötige Transparenz der abgabenrechtlichen relevanten Sachverhalte zu verschaffen, die sie in der Lage versetzen soll, die Abgaben richtig zu bemessen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0037917

Dokumentnummer

JJR_19911128_OGH0002_0080OB00527_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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