Norm
KSchG §1 Abs1Rechtssatz
Daß ein Bestandgeber bis zum Verkauf der Liegenschaft nie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen war, stünde einer Unternehmertätigkeit nicht unbedingt entgegen, weil die Möglichkeit nicht von der Hand zu weisen ist, daß er (der "außerbücherliche Eigentümer" der Liegenschaft) Besitz und Verwaltung des Hauses übernommen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0065347Dokumentnummer
JJR_19920310_OGH0002_0050OB00509_9200000_002