Norm
ABGB §928Rechtssatz
Auch exekutive Pfandrechte, die nach dem Zeitpunkt der körperlichen Übergabe, jedoch vor Einverleibung des Eigentumsrechtes des Käufers gegen den Verkäufer begründet wurden, sind von ihm zu vertreten. Solcherart zufolge Verzögerung der Verbücherung des Kaufvertrages begründete Zwangspfandrechte sind keine den Käufer betreffende "widrige Folge" im Sinne des § 1419 ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0018530Dokumentnummer
JJR_19920318_OGH0002_0010OB00504_9200000_001