RS OGH 1992/3/18 1Ob504/92

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Veröffentlicht am 18.03.1992
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Norm

ABGB §928
ABGB §1419

Rechtssatz

Auch exekutive Pfandrechte, die nach dem Zeitpunkt der körperlichen Übergabe, jedoch vor Einverleibung des Eigentumsrechtes des Käufers gegen den Verkäufer begründet wurden, sind von ihm zu vertreten. Solcherart zufolge Verzögerung der Verbücherung des Kaufvertrages begründete Zwangspfandrechte sind keine den Käufer betreffende "widrige Folge" im Sinne des § 1419 ABGB.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 504/92
    Entscheidungstext OGH 18.03.1992 1 Ob 504/92
    Veröff: EvBl 1992/165 S 698 = JBl 1992,646 = ImmZ 1993,126 = RdW 1993,178

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0018530

Dokumentnummer

JJR_19920318_OGH0002_0010OB00504_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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